Allgemeine Geschäftsbedingungen


I Leistungen der Fotografin

1. Die Mindestanzahl der Bilder, die an den Auftraggeber abgegeben werden, ergibt sich aus dem gebuchten Paket.

2. Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin und können vom Auftraggeber nicht beeinflusst werden.

3. Die Fotografin stellt die von ihr ausgewählten und professionell bearbeiteten Bilder für den Auftraggeber innerhalb von maximal 3 Wochen nach dem Shooting in einer geschützten Online-Galerie zur Verfügung. Die Bilder werden im JPG-Format bereitgestellt und können je nach Verwendungszweck in zwei unterschiedlichen Auflösungen heruntergeladen werden. Es werden keine weiteren Bilder als die von der Fotografin ausgewählten Bilddateien abgegeben. Die Übergabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

4. Die Fotografin bewahrt die Bilddateien für 12 Monate nach dem Shooting gesichert auf.


II Rechteübertragung und Rechte Dritter

1. Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt bei der Fotografin. Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber die privaten Nutzungsrechte an allen abgegebenen Bildern. Dies geschieht, sobald die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Der Auftraggeber darf seine Bilder ausschliesslich zu privaten Zwecken nutzen. D.h. er kann die Bilder beliebig oft drucken und vervielfältigen, an Freunde, Familie, etc. weitergeben sowie auf Privatprofilen von sozialen Medien wie Facebook, Instagram, etc. teilen.

2. Die nicht-private, gewerbliche Nutzung (z.B. für Werbezwecke, kommerzielle Internetseiten) respektive der Weiterverkauf der Bilder an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Wird ein Businesspaket gebucht, sind die gewerblichen Nutzungsrechte inbegriffen.

3. Das Recht, die Bilder zu bearbeiten und umzugestalten (z.B. durch Verwendung anderer Filter) verbleibt bei der Fotografin.

4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle beim Shooting anwesenden Personen mit der Anfertigung einer Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind.


III Vergütung und Rechtseinräumungen

1. Die Fotografin erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung in der Höhe des entsprechend gebuchten Pakets. Dieses Honorar beinhaltet sämtliche Leistungen des vom Auftraggeber gebuchten Pakets (Fotoshooting vor Ort, Bildnachbearbeitung, etc.).

2. Eine Anzahlung in der Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages des gebuchten Paketes ist nach Vereinbarung eines Termins zu vergüten. Das restliche vereinbarte Honorar ist direkt nach dem Shooting vorzugsweise per Twint oder bar zu bezahlen oder per Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach dem durchgeführten Shooting.


IV Verschiebung des Shootings

1. Findet das Shooting im Freien statt, kann dieses bei Regen verschoben werden. In diesem Fall meldet sich die Fotografin rechtzeitig beim Auftraggeber. Anschliessend finden beide Parteien gemeinsam einen neuen Termin.

2. Im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt (z.B. Unfall) können beide Parteien eine Terminverschiebung fordern. Dies sollte unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes geschehen.


V Kündigung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.


VI Haftungsausschluss

In Fällen von Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeglicher Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Unfälle.